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Primarschule & Kindergarten
der Schulanlage Kirchstrasse in Niederuzwil
 
Hausordnung
  1. Schulzeit
  1. Das Schulhaus darf erst 10 Minuten vor dem auf dem Stundenplan angegebenen Schulbeginn betreten werden.
  2. Während der Schulzeit von 08.00 Uhr bis 16.10 Uhr ist es im Schulhaus ruhig. Schülerinnen und Schüler, die sich im Schulhaus aufhalten, verhalten sich angemessen und stören den Unterricht nicht.
  1. Pausen
  1. Während der Morgenpause von 09.40 Uhr bis 10.00 Uhr  halten sich die Schülerinnen und Schüler im Freien auf.
  2. Der untere Parkplatz hinter dem Schulhaus Kirchstrasse 6, die Trottoirs und das Wäldchen gehören nicht zum Pausenplatz.
  3. Der Pausenplatz darf während der Pausen nicht ohne Erlaubnis der Lehrer verlassen werden.
  1. Schulareal
  1. Wir wollen keine Gewalt an unserer Schule!
  2. Auf dem ganzen Areal sind Knallkörper, Messer und andere Waffen verboten.
  3. Wir wollen keine Kaugummis, Handys und Musikgeräte auf dem Pausenplatz.
  4. Ballspielen ist an folgenden Orten erlaubt: Unterer Hartplatz und Wiese, wenn sie freigegeben ist.
  5. Schneebälle dürfen auf dem unteren Hartplatz und der Wiese geworfen werden.
  6. Die Schülerinnen und Schüler tragen in den Schulzimmern Finken.
  7. Die Finken dürfen nicht im Freien getragen werden.
  8. Turnen und Sitzen auf den Geländern zur Strasse ist verboten.
  9. Es dürfen keine Steine umher geworfen oder gekickt werden, auch nicht in den Brunnen.
  10. Stauen und Stossen bei den Schulhauseingängen ist wegen Unfallgefahr verboten.
  11. Im Schulhausgang darf nicht herumgetobt werden.
  12. Die Treppengeländer dürfen nicht als Rutschbahnen benützt werden.
  13. Wir wollen keine Ballspiele im Schulhaus.
  14. Wir werfen keine Abfälle auf den Boden und spucken nicht herum.
  15. Anweisungen und Zurechtweisungen anderer Lehrkräfte und des Hauswartes gelten gleich wie die der eigenen Lehrkraft.
  1. Schulweg
  1. Die Schülerinnen und Schüler kommen zu Fuss in die Schule (keine Inline - Skates, Rollbretter, Velos...). Ausnahmen können durch die Lehrerin oder den Lehrer bestimmt werden.
  1. Lehrkräfte
  1. Die Lehrerinnen und Lehrer halten bis 10.00 Uhr Pausenaufsicht.
  2. Das Schulzimmer ist 5 – 10 Minuten vor Schulbeginn für die Schülerinnen und Schüler offen.
  3. An schulfreien Tagen sind die anwesenden Lehrkräfte besorgt, dass die Haustüren geschlossen sind. An Schultagen ist das Schulhaus bis 18.00 Uhr offen.
  4. Während der Ferien werden die Rollläden heruntergelassen.
  5. Die Lehrerkräfte achten auf pünktlichen Unterrichtsbeginn.

Niederuzwil, 27. Mai 2000, Team Kirchstrasse