| Bei folgenden Umständen
reicht eine telefonische Abmeldung bei der Klassenlehrkaft am Morgen des
entsprechenden Tages zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr:
1.
Unfall
2. Krankheit (ein ärztliches Zeugnis kann verlangt werden)
3. ansteckende Krankheiten von Familienangehörigen
4. plötzliche ausserordentliche Ereignisse in der Familie
5. Todesfälle von nahen Angehörigen
Für folgende Umstände
ist eine schriftliche Entschuldigung mindestens 2 Schultage im Voraus
bei der Klassenlehrkraft einzureichen:
1. Einhaltung religiöser
Feiertage
2. Urlaubsbewilligungen
bis zu 2 Tagen
3. längerfristig
bekannte ausserordentliche Ereignisse in der Familie
Eine Abwesenheit von mehr als
2 Tagen bis zu 5 Tagen ist 14 Tage vorher schriftlich bei der Schulleitung
zu beantragen.
Voraussehbare Abwesenheiten,
die länger als 5 Tage andauern und Anträge auf Ferienverlängerungen sind ebenfalls mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich an das
Schulsekretariat zu stellen.
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