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Primarschule Kirchstrasse
Niederuzwil

 

Absenzenordnung der Schulanlage Kirchstrasse

Bei folgenden Umständen reicht eine telefonische Abmeldung bei der Klassenlehrkaft am Morgen des entsprechenden Tages zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr:

1. Unfall
2. Krankheit (ein ärztliches Zeugnis kann verlangt werden)
3. ansteckende Krankheiten von Familienangehörigen
4. plötzliche ausserordentliche Ereignisse in der Familie
5. Todesfälle von nahen Angehörigen

Für folgende Umstände ist eine schriftliche Entschuldigung mindestens 2 Schultage im Voraus bei der Klassenlehrkraft einzureichen:

1. Einhaltung religiöser Feiertage
2. Urlaubsbewilligungen bis zu 2 Tagen
3. längerfristig bekannte ausserordentliche Ereignisse in der Familie

Eine Abwesenheit von mehr als 2 Tagen bis zu 5 Tagen ist 14 Tage vorher schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen.

Voraussehbare Abwesenheiten, die länger als 5 Tage andauern und Anträge auf Ferienverlängerungen sind ebenfalls mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich an das Schulsekretariat zu stellen.
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Erläuterungen:

Jedem Schulkind stehen pro Schuljahr 2 Halbtage für die Befreiung vom Unterricht zur Verfügung. Auch hier ist eine schriftliche Abmeldung 2 Tage im Voraus erforderlich.
Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht bewilligt. Jedoch können die Halbtage dafür genutzt werden. Arztbesuche sollten – wenn möglich – nicht in der Schulzeit stattfinden. Eine nicht fristgemäss eingereichte Entschuldigung gilt als unzureichend begründete Abwesenheit. Bei unentschuldigter oder unzureichend begründeter Absenz wird der Rechtsweg über den Schulrat eingeleitet.

Die Grundlage für die Absenzenordnung bildet die Schulordnung.
Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen die Schulleitung jederzeit gern zur Verfügung.